Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
Green 2 Market Management GmbH für Energieberatungsleistungen
- Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Energieberatungsleistungen, die die Green 2 Market Management GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) mit ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) abschließt. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich und schriftlich durch den Auftragnehmer bestätigt wurde.
- Leistungsgegenstand und Leistungsumfang:
Der Auftragnehmer erbringt Energieberatungsleistungen im vertraglich vereinbarten Umfang. Die Beratungsleistungen umfassen unter anderem die Analyse des Energieverbrauchs, Optimierungsvorschläge sowie Beratungen zu Einsparpotenzialen und Fördermöglichkeiten. Ein konkreter Erfolg oder Einsparversprechen wird nicht geschuldet. Die Entscheidung zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen liegt ausschließlich beim Auftraggeber. - Mitwirkungspflichten des Auftraggebers:
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung der Energieberatung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Er haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben. Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die durch unvollständige oder falsche Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. - Leistungserbringung und Fristen:
Die vom Auftragnehmer angegebenen Fristen und Termine für die Leistungserbringung sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern die Leistungsfristen entsprechend. - Vergütung und Zahlungsbedingungen:
Die Vergütung der Energieberatungsleistungen erfolgt auf der Grundlage des im Vertrag festgelegten Honorars. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie weitere Dienstleistungen bis zur Begleichung der ausstehenden Forderungen zurückzuhalten. - Haftung: Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, Förderungsausfall (auch teilweise), Betriebsunterbrechungen oder sonstige Folgeschäden, ist
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ausgeschlossen. Die Haftung für Mängel der Beratung ist auf den Auftragswert
begrenzt. - Gewährleistung: Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Mängel der erbrachten Leistungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach eigener Wahl die Mängelbeseitigung oder die erneute Leistungserbringung vorzunehmen. Gelingt dies nicht innerhalb einer angemessenen Frist, steht dem Auftraggeber das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag zu.
- Geheimhaltung und Datenschutz:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln. Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber, sämtliche vom Auftragnehmer überlassenen Informationen, Unterlagen und Ergebnisse der Beratung vertraulich zu behandeln. Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils geltenden Datenschutzvorschriften einzuhalten. - Kündigung und Vertragsbeendigung:
Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund jederzeit schriftlich gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt unter anderem die erhebliche Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers oder Zahlungsverzug. Mitwirkungspflichten sind beispielweise die Einhaltung der vorgebeben baulichen und technischen Standards aus dem Ergebnisbericht des Energieberaters. Sollten im Falle der Umsetzung Abweichungen hiervon auftreten, sind diese unverzüglich dem Energieberater durchzugeben. Sämtliche nachträgliche Änderungen unterliegen dabei einem möglichen Förderungsausfall. Ansprüche aus einem sich ergebenen Förderungsausfall, aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflicht, geht allein zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung behält der Auftragnehmer Anspruch auf die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie auf Schadensersatz bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers. - Schlussbestimmungen: Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
- Gerichtsstand und anwendbares Recht:
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.